Berichtsantrag
Die Verwaltung möge zu nachfolgenden Fragen Stellung nehmen:
- Wann ist mit dem Abschluss der Studie 2 zu rechnen?
- Haben alle Verkehrsunternehmen die Vertriebsdaten zur Berechnung geliefert?
- Was wird unternommen, wenn die Unterlagen noch nicht vorliegen?
- Gibt es im Vorfeld Erkenntnisse zwischen der Stadt Landshut und dem Landkreis, ob der MVV-Tarif den LAVV-Tarif ersetzen wird und dadurch eine zum Teil andere Struktur entsteht?
- Können, bei einem Beitritt, Stadt und Landkreis alle vom MVV angebotenen Kriterien wie z.B. Check-in-be-out-Verfahren bis hin zu Fahrgastinformation in Echtzeit mit Echtzeitrouting in Anspruch nehmen?
- Wird, bei Betritt, die Tariffindung künftig in der Gemeinschaft aller MVV-Gesellschafter abgestimmt?
- Wäre ein zeitnaher Beitritt zum MVV vorteilhaft, weil aufgrund der Förderregularien die hohe Abschöpfung der Kosten durch das Deutschlandticket quasi einmalig ist?
- Werden für den Haushalt 2025, bei einem eventuellen Beitritt zu Beginn 2026, entsprechende Mittel für Vorlaufkosten eingeplant?
- Was soll, bei einem Beitritt, aus dem LAVV werden?
- Gibt es von Seiten des Landkreises Befindlichkeiten wegen einer Anbindung an den MVV?
- Wer würde in Zukunft letztlich über den Tarif, die Linienführung und die Bedienzeiten entscheiden (die Stadt oder der MVV)?
- Gibt es beim MVV OnDemand-Angebote für z.B. nachfrageschwache Bedienzeiten oder für bisher nicht versorgte Zeiten bzw. Gebiete?
- Wie steht der MVV zum Angebot 50:50-Taxi?
- Gibt der MVV Vorgaben für die Ausstattung und Motorisierung der Fahrzeuge?
- Bis zu welchem Zeitpunkt kann eine Entscheidung über den Beitritt zum MVV frühestens getroffen werden und ab wann könnte der MVV erstmals greifen?
Begründung:
Der MVV könnte große Vorteile für die Landshuter Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Die Chancen und Risiken sollten frühzeitig diskutiert werden, damit keine unnötige Zeit verstreicht, um den ÖPNV weiter auszubauen.